Plötzlich erscheint das Bundeskriminalamt und fordert Einsicht in Ihre Geschäftskommunikation sowie beschlagnahmt Ihre Rechner. Sie stehen in Verdacht mit Terrorverdächtigen Geschäftsbeziehungen zu pflegen!
Das hört sich für Sie wie nach einer Szene aus einem Actionfilm an? Das könnte allerdings gelebte Realität sein.
Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 hat die Europäische Gemeinschaft Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung (EG) Nr. 881/2002 und 2580/2001 erlassen. Ziel ist es, dem Terrorismus die finanziellen sowie wirtschaftlichen Ressourcen zu entziehen und ihn damit konsequent zu bekämpfen. Dafür veröffentlichen u. a. die US-Behörden und die EU sogenannte Sanktionslisten, auf denen sanktionierte Personen, Organisationen und Unternehmen aufgeführt sind.
Sie denken, ihr Unternehmen ist davon nicht betroffen, weil Sie nicht ins Ausland exportieren?
Das ist ein fataler Irrtum: denn alle Unternehmen sind zu komplexen Prüfmaßnahmen verpflichtet. Die Prüfung der Geschäftsadressen muss gegen die bestehenden Sanktionslisten erfolgen. Das heißt, es muss sichergestellt werden, dass die Geschäftskontakte nicht auf einer Sanktions- oder Anti-Terror-Liste aufgeführt sind.